Im Jahr 2005 wurde das Recht der Arbeitslosigkeit und das Recht des Arbeitslosengeld im Rahmen der Hartz IV Reform durchgreifend geändert. Es gibt nun beides: Arbeitslosengeld 2 (ALH II) und Arbeitslosengeld 1 (Alg I).
Zwischenzeitlich sind weitere Reformen innerhalb des Hartz IV Systems durchgeführt worden, zuletzt am 1. April 2011.
Das Bundessozialhilfegesetz wurde aufgehoben; an seinen Platz sind das Sozialgesetzbuch SGB II und und das Sozialgesetzbuch SGB III getreten.
Hartz und vor allem Hartz IV macht seither die Runde im deutschen Sprachgebrauch. Aber auch das Wort Arbeitslosengeld; denn es hat eine andere Bedeutung bekommen.
Es gibt viele Namen, unter denen die Sozial-Reform bekannt geworden ist ist: Hartz IV, Arbeitslosengeld II, ALG II, die neue Sozialhilfe. Viele Menschen fühlen sich hilflos - bedroht von Armut, von Ausgrenzung. Doch was bedeutet das neue Arbeitslosengeld 2 wirklich? Ist es das Unding, für das es viele halten? Oder zeigen die Hartz Reformen im Gegenteil einen Weg aus der Arbeitslosigkeit ?
Der Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld 2 (kurz ALG 2 genannt) und dem Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) liegt in ihrer Natur. Das ALG 2 ist eine Sozialleistung, eine staatliche Transferleistung. Besser bekannt ist sie unter dem Namen Hartz IV. Das ALG 1 ist eine Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, die ein Zweig der deutschen Sozialversichderung ist.
Das Arbeitslosengeld I (häufig werden die römischen Ziffern verwendet) knüpft an Beitragszahlungen an. Wer nichts in diese gesetzliche Versicherung eingezahlt hat, erhält auch keine Zahlungen. Das ALG II hingegen hat Bedürftigkeit als (Haupt-)Voraussetzung.
Das Arbeitslosengeld II erhalten Arbeitslose, die erwerbsfähig und noch keine 65 Jahre alt sind. Sie müssen bedürftig sein, also kein eigenes Vermögen oder Einkommen haben. Haben sie nur ein geringes Einkommen und reicht dieses zum Leben nicht aus, so erhalten sie also Aufstocker das ALG II ergänzend.
Wichtige Themen sind hier die Höhe des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft (KdU), also Miete und Heizkosten, dasFreigrenzen für Einkommen und Vermögen.
Das Arbeislosengeld I ist eine Leistung der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung. Es knüpft an in der Vergangenheit liegende Beitragszahlungen an.